Im Rahmen meines Teilnahme als Gast auf einer Reiseparty wurde ich aufgeklärt, dass der Reiseberater als bloße Auskunftsperson für den Vertrieb von Reiseveranstaltungen fungiert . Der Reiseberater ist daher nicht berechtigt, weder ausdrücklich noch schlüssig, im Namen des Reiseveranstalters Verträge zu schließen oder den Reiseveranstalter auf sonstige andere Weise zu binden, es sei denn, der Reiseveranstalter stimmt solchen Verträgen ausdrücklich zu.